Wir kaufen Ihr Haus

und geben Ihnen ein lebenslanges Wohnrecht.

Der „goldene Lebensabschnitt“ nach Eintritt in das Rentenalter gewinnt immer mehr an Bedeutung. Viele ältere Menschen erfreuen sich einer guten Gesundheit, sind länger aktiv und möchten sich durch finanzielle Freiheiten bisher unerfüllte Wünsche und Träume erfüllen.

Generieren Sie durch den Verkauf Ihres Hauses eine Zusatzrente und genießen Ihren Ruhestand.

Vermeiden Sie Erbstreitigkeiten und verfügen zu Lebzeiten über den Kaufpreis.

Wohnen Sie ohne Angst vor künftigen Reparaturen weiter sorgenfrei in Ihren gewohnten vier Wänden.

Ihr Wohnrecht wird dabei in jedem Fall im Grundbuch gesichert.

Wie ermitteln wir Ihren Verkaufserlös/Auszahlungsbetrag?

Wir orientieren uns bei der Preisfindung an der Vergleichswertberechnung (Immobilienbewertung) des Internetportals Immobilienscout24.
Diese berücksichtigt aktuell vergleichbare Immobilienangebote, getätigte Immobilienverkäufe und ist für den Kunden leicht nachvollziehbar.

Gern können Sie die Verkehrswertermittlung durch einen neutralen Gutachter beauftragen. Diesem Gutachten entnehmen wir dann den aktuellen Markt- und Mietwert Ihrer Immobilie.

Verkehrswert minus Wert des Wohn-/Nutzungsrechtes = Verkaufserlös/Auszahlungsbetrag

Wenn Sie sich künftig für die Zahlung einer Miete, d.h. ein mietentgeltliches Wohnrecht entscheiden möchten, erhöht sich der Verkaufserlös/Auszahlungsbetrag wesentlich. Gern unterbreiten wir Ihnen hierfür ein individuelles Angebot.

Wie errechnet man ein Wohnrecht?

Formel: Wohnfläche x Kaltmiete pro m² nach Mietspiegel (wenn vorhanden) x 12 Monate = Jährliche Mieteinnahmen x Kapitalwert = Wert des Wohnrechtes

Der Kapitalwert oder Leibrentenbarwertfaktor errechnet sich aus Ihrer statistischen Lebenserwartung (wird mittels der amtlichen Sterbetafel ermittelt) und dem vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Zinssatzes von 5,5 %.